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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - 10 A 29/20   

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https://dejure.org/2020,5381
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - 10 A 29/20 (https://dejure.org/2020,5381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.2020 - 10 A 29/20 (https://dejure.org/2020,5381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 2020 - 10 A 29/20 (https://dejure.org/2020,5381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ; BauGB § 35 Abs. 2
    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb eines Tierheims; Nachweis nicht zu findender geeingneter Flächen im Innenbereich; Mögliche Unterbringung der Tiere in einem Mischgebiet oder Gewerbegebiet; Unzulässigkeit der baulichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang beachtlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11

    Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - 10 A 29/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Juli 2016 - 10 A 2974/11 -, juris, Rn. 52.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1968 - X A 987/66

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tierheimen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - 10 A 29/20
    Dass er aus der vom ihm angeführten Entscheidung des 10. Senats vom 22. Februar 1968 - X A 987/66 -, BRS 20 Nr. 53, nichts zugunsten des hier zum Gegenstand der Bauvoranfrage gemachten Tierheims herleiten kann, hat der Senat bereits in seinem im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschwerdebeschluss vom 29. Mai 2019 ausgeführt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2020 - 3 LZ 128/19

    Tierheim bzw. Tierpension als Gewerbebetrieb

    Vor diesem Hintergrund geht der Senat mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass wegen der grundsätzlichen Vergleichbarkeit der Bodeninanspruchnahme und der Auswirkungen auf die Umgebung ein Tierheim bauplanungsrechtlich ebenso wie eine Tierpension als Gewerbebetrieb einzuordnen ist (zur entsprechenden Einordnung von Tierpensionen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 A 529/12 - juris Rn. 9; zur Verneinung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Zulässigkeit im Mischgebiet oder Gewerbegebiet vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 10 A 1002/14 - juris Rn. 7, 9: Tagesstätte für Hunde; Beschluss vom 17. März 2020 - 10 A 29/20 - juris Rn. 5 ff.: privates Tierheim).
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